wenn mal wieder die Zeit um ist..

HU-Plakette
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Der Gesetzgeber verlangt es von allen zugelassenen Kraftfahrzeugen in regelmäßigen Abständen.

Die Hauptuntersuchung!

Natürlich führen nicht wir, sondern amtlich anerkannte Organisationen, die Umgangssprachlich TÜV genannt werden die gesetzlichen Prüfungen nach §29 StVZO durch. Auch die Abgasuntersuchung lassen wir von den dafür ausgebildeten Prüfern durchführen. Damit ist für uns mehr Zeit, falls etwas zur HU nicht spurt, sofort eine passende Lösung zu finden, damit die Plakette noch klebt. Auch Änderungsabnahmen im Rahmen der Nachrüstung nach §19 werden durch die Prüfer in unserem Hause soweit möglich angeboten.

Leider plant die EU weitere Einschnitte in der Durchführung und des Zeit Intervall. Somit ist es möglich, eher wahrscheinlich, dass die Fristen zur HU auf 12 Monate reduziert werden. Es bleibt abzuwarten was noch so "schönes" kommt.

Wir bleiben für Sie an der HU-Plakette